Mausefalle 33 1/3

Bonns einzige Hafenkneipe

News

Der Mai ist gekommen …

Da hat die Mause­falle endlich einen Maibaum bekom­men. Dank an Giu & Kai!

 

Außer-Haus-Verkauf

Ver­flixt!

Wir, die Mause­falle 33 1/3 zu Bonn, sind etwas spät dran … alle möglichen gas­tronomis­chen Betriebe machen sich mit den Coro­na-Hil­fen und Glüh­wein die Taschen voll, wenn man dem DIW glauben schenken kann (Twit­ter mag das mit einem Warn­hin­weis verse­hen.) … und wir haben noch keinen einzi­gen Glüh­wein verkauft …

Denkste!

Ab mor­gen,

Don­ner­stag, 10.12.2020,

pünk­tlich zum „Tag der Men­schen­rechte“ (honi soit qui mal y pense)

bis zum näch­sten Lock­down und Alkoholausschankverbot

ab 16:00 h bis min­destens 21:00 h

starten wir unseren Außer-Haus-Verkauf. Wir wollen näm­lich auch an die Umsatztöpfe, jawoll!

Noch ist nicht alles vorhan­den, was wir anbi­eten wollen, aber wir arbeit­en hart daran und das Meiste ist bere­its im Zulauf.

Schaut gerne vor­bei, wenn es Euch inter­essiert, bedenkt aber, dass Ihr von unserem Verkauf­s­stand vorne an der Schu­mannstrasse 50m Dis­tanz hal­ten müsst, wobei die Bahn­schranken eine natür­liche Gren­ze sind …

Falls wir uns nicht mehr sehen, besinnliche und ruhige Wei­h­nacht­en … im näch­sten Jahr soll ja vieles bess­er wer­den, also kneifen wir ein­fach nochmal das Popöchen zusammen.

Neue Biergartengestaltung

Wir müssen mal wieder etwas posten, damit wir nicht in Vergessen­heit ger­at­en in diesen denkwürdi­gen Zeiten …

Es hat sich ein bißchen was getan bei. Um unseren Gäst:Innen eine möglichst coro­n­afreie Umge­bung zu bieten, haben wir eine Menge investiert – neben den Luftreinigern im Innen­raum — und unseren Bier­garten so richtig verwandelt.

Einige Bilder wer­den wir anhän­gen, um ein wenig den Ver­lauf dieser Umbauar­beit­en zu dokumentieren.

Es begann mit einem Kran … und jet­zt haben wir ein Garten­häuschen, wo liebe Gäste nach Reservierung – im Moment bis zu fün­ft – von den anderen Gästen abgeschieden feiern kön­nen,. Auch mit Fuss­ball … wenn wir denn die Mause­falle auf­machen dürften …

Des weit­eren haben wir den Bier­garten nun­mehr regen- und schneesich­er fast kom­plett über­dacht … natür­lich auch mit TV und Heizs­trahlern (ok, ein paar sind noch im Zulauf und der Elek­trik­er muss auch noch mal ran).

Wenn wir also irgend­wann mal wieder aufhaben dür­fen, wird es, so glauben wir, wirk­lich schön und auch sicher …

Konzertabsagen bis 23.10.2020

Liebe GästIn­nen, liebe MusikerInnen,

wir haben es grad alle schw­er. Ein Virus tanzt uns auf der Nase und in der Nase und im Rachen­raum herum … Dieser kleine Dreckskerl macht uns allen das Leben in vielfältiger Weise schwer.

Dies hat viele Kon­se­quen­zen und Fol­gerun­gen. Wir möcht­en uns auf die Kon­se­quen­zen für die Mause­falle beschränken. Alles andere wurde bere­its gesagt oder wird gesagt werden.

Eine Kon­se­quenz ist beispiel­sweise, dass wir als Gas­tronomie — und auch Konz­ert­büh­nchen – strik­teren Hygie­n­eau­fla­gen unter­liegen als jemals zuvor. Exem­plar­isch möcht­en wir aus den für uns gülti­gen Regelun­gen zitieren:

  • 14 Abs. 1 ‚Coro­naSch­VO:

Beim Betrieb von Restau­rants, Gast­stät­ten, Kneipen, Bars, Imbis­sen, (Eis)-Cafés, öffentlich zugänglichen Mensen und Kan­ti­nen, Speisewa­gen und Bistros im Per­so­n­en­verkehr sowie ähn­lichen gas­tronomis­chen Ein­rich­tun­gen sind die in der Anlage zu dieser Verord­nung fest­gelegten Hygiene- und Infek­tion­ss­chutz­s­tan­dards zu beacht­en. Am sel­ben Tisch dür­fen gemein­sam nur Per­so­n­en sitzen, die zu den in § 1 Absatz 2 genan­nten Grup­pen gehören.

  • 14 Abs. 3 ‚Coro­naSch­VO:

Gas­tronomis­che Betriebe nach Absatz 1 und 2 dür­fen abge­tren­nte und gut zu durch­lüf­tende Räum­lichkeit­en für nach dieser Verord­nung zuläs­sige Ver­anstal­tun­gen und Ver­sam­mungen unter den dafür gel­tenden Voraus­set­zun­gen zur Ver­fü­gung stellen. 

  • 13 Abs. 1 ‚Coro­naSch­VO:

Bei Ver­anstal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen, die nicht unter beson­dere Regelun­gen dieser Verord­nung fall­en, mit bis zu 100 Teil­nehmern sind geeignete Vorkehrun­gen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleis­tung eines Min­destab­stands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwis­chen Per­so­n­en, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genan­nten Grup­pen gehören, und gegebe­nen­falls zur Umset­zung ein­er Pflicht zum Tra­gen ein­er Mund-Nase-Bedeck­ung (§ 2 Absatz 3) sicherzustellen. Außer im Freien ist zudem die ein­fache Rück­ver­fol­gbarkeit nach § 2a Absatz 1 sicherzustellen. Wenn die Teil­nehmer während der Ver­anstal­tung oder Ver­samm­lung auf fes­ten Plätzen sitzen, kann für die Sitz­plätze das Erforder­nis eines Min­destab­stands von 1,5 Metern zwis­chen Per­so­n­en durch die Sich­er­stel­lung der beson­deren Rück­ver­fol­gbarkeit nach § 2a Absatz 2 erset­zt wer­den. In geschlosse­nen Räu­men ist außer­halb des Sitz­platzes eine Mund-Nase-Bedeck­ung im Sinne von § 2 zu tra­gen. 

Aus der zwin­gen­den Anlage „Hygiene- und Infek­tion­ss­chutz­s­tan­dards“ zur Coro­naSch­VO möcht­en wir nur zwei Punk­te zitieren: 

  1. Alle Gast- und Geschäft­sräume sind aus­re­ichend zu belüften. Abfälle müssen in kurzen Inter­vallen ord­nungs­gemäß entsorgt werden.
  2. Alle Kon­tak­t­flächen wie Arbeits­flächen, Pol­ster, Stüh­le, Tis­che, Speisekarten, Gewürzspender etc. sind nach jedem Gebrauch mit einem fet­tlösenden Haushalt­sreiniger zu reinigen.

Und schließlich § 8 Abs. 1 und 3 CoronaSchVO:

  • Bei Konz­erten und Auf­führun­gen in The­atern, Opern- und Konz­erthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder pri­vat­en (Kultur-)Einrichtungen sowie auf Ver­anstal­tungs­bere­ichen im Freien mit bis zu 100 Zuschauern, sind geeignete Vorkehrun­gen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleis­tung eines Min­destab­stands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwis­chen Per­so­n­en, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genan­nten Grup­pen gehören, zur dauer­haften guten Durch­lüf­tung der Räum­lichkeit, ins­beson­dere im Büh­nen­bere­ich, zur Rück­ver­fol­gbarkeit nach § 2a Absatz 1 und gegebe­nen­falls zur Umset­zung ein­er Pflicht zum Tra­gen ein­er Mund-Nase-Bedeck­ung (§ 2 Absatz 3) sicherzustellen. Wenn die Teil­nehmer auf fes­ten Plätzen sitzen, kann für die Sitz­plätze das Erforder­nis eines Min­destab­stands von 1,5 Metern zwis­chen Per­so­n­en durch die Sich­er­stel­lung der beson­deren Rück­ver­fol­gbarkeit nach § 2a Absatz 2 erset­zt werden.
  • Bei Auf­führun­gen nach den Absätzen 1 und 2 mit Sprechthe­ater, Musik mit Blasin­stru­menten oder Gesang muss der Abstand zwis­chen Pub­likum und Bühne min­destens 3 Meter betragen.

Wir haben das mal alles gecheckt und durch­dacht. Ver­bun­den mit den Lärm­schutzvorschriften und dem Bedürf­nis manch­er weniger Nach­barn, bere­its um 20:00 h Toten­stille genießen zu wollen, kön­nen wir auf dieser Grund­lage keine Konz­erte durch­führen; die Durch­lüf­tung der Gas­träume wäre dann nicht möglich, neben all den anderen Imp­lika­tio­nen, die eine Konz­ert­durch­führung bedeuten würde.

Wir wer­den daher alle Konz­erte, die bei uns ab Sep­tem­ber gebucht waren, bis zum Ende der Herb­st­fe­rien, mithin bis zum 23.10.2020, stornieren.

Natür­lich bedauern wir dies, sehen aber keine andere Möglichkeit, um den zwin­gen­den Hygie­n­ean­forderun­gen nachzu­fol­gen und um die Gesund­heit unser­er Gäste nicht zu beeinträchtigen.

Natür­lich wer­den wir die Sit­u­a­tion beobacht­en und weit­ere Maß­nah­men oder auch Lockerun­gen in Betra­cht ziehen.

Nu geiht dat los

Liebe Gästin­nen, liebe Gäste, liebe Diverse, liebe Enya,

die Lan­desregierung hat ver­fügt, und so fügen wir uns denn, bis zur näch­sten Schließung .… oder so …

Am Mittwoch, den 13.05.2020, macht die Mause­falle 33 1/3 wieder auf. Wir haben die Zeit der Schließung genutzt, um ein wenig Poli­tur in die ehren­werte Pati­na zu bekom­men und auch das eine oder andere Neue zur Ver­schönerung unser­er Außen­flächen zu erwer­ben, ganz nach dem Mot­to: Was wir immer schon mal machen woll­ten, aber nicht zu wagen ver­sucht­en während der 365 Tage währen­den Betriebszeit.

Wir hat­ten dabei Hil­fe; nicht nur tatkräftige, son­dern auch finanzielle.

Finanziell ist zum einen die sehr dankenswerte Soforthil­fe von Bund und Lan­desregierung zu benen­nen, zum anderen haben manche unser­er Gäste, ver­an­lasst unter anderem durch Dorothee Wess, Spenden gesam­melt, um uns über diese umsat­zlose Zeit seit dem 16.03.2020 hin­wegzuhelfen. Eine wun­der­bare Geste, die wir wirk­lich sehr zu schätzen wis­sen und für die wir über­aus dankbar sind. Aus daten­schutzrechtlichen Grün­den wer­den wir diese Gäste jet­zt nicht nen­nen, aber sie mögen ver­sichert sein, dass wir unseren Dank zeigen werden.

Dann danken wir auch allen Mitar­beit­ern, Nach­barn, Fre­un­den, die uns tatkräftig bei der Fer­tig­stel­lung unser­er Pro­jek­te geholfen haben. Der Qua­si-Lock­down war für uns auch irgend­wie eine tolle Zeit, weil wir manche Men­schen bess­er ken­nen­ler­nen und ihre Hingabe für unsere Gast­stät­ten­pro­jekt erleben durften.

Nun ja, wo viel Licht ist, ist auch Schat­ten. Der Schat­ten man­i­festiert sich in den aus unser­er Sicht notwendi­gen Hygien­evorschriften, die es uns nicht erlauben wer­den, die Mause­falle so zu betreiben, wie wir und unsere Gäste es früher gewöh­nt waren.

Eine Vielzahl von Hygien­evorschriften ist zu beacht­en. Wer möchte, kann diese unter der beige­fügten PDF nach­le­sen. Wenn man sie nicht liest, kein Prob­lem, wir haben sie gele­sen, verin­ner­licht und wer­den die Gäste darauf aufmerk­sam machen.

Aber den HSV guck­en wir natür­lich trotz­dem … und die ganzen anderen Vere­ins­man­nschaften und Unternehmen aus 1. und 2. Liga. Das geht ja dann schon am Sam­stag mit dem Revierder­by los, und wir wer­den alle Bildgeräte, die wir haben, an den Start brin­gen, damit mit gebühren­dem Abstand jed­er Inter­essierte sich die zuschauer­losen Bilder anschauen kann.

Sum­ma sum­marum: Vielle­icht reserviert Ihr bess­er dem­nächst, entwed­er über die Social-Media-Kanäle oder über Email … und wer Tele­fon­num­mern hat, kann natür­lich auch diese anwählen.

Wir sehen uns!

2020–05-08_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_vom_8._mai_2020_0