Da hat die Mausefalle endlich einen Maibaum bekommen. Dank an Giu & Kai!
Verflixt!
Wir, die Mausefalle 33 1/3 zu Bonn, sind etwas spät dran … alle möglichen gastronomischen Betriebe machen sich mit den Corona-Hilfen und Glühwein die Taschen voll, wenn man dem DIW glauben schenken kann (Twitter mag das mit einem Warnhinweis versehen.) … und wir haben noch keinen einzigen Glühwein verkauft …
Denkste!
Ab morgen,
Donnerstag, 10.12.2020,
pünktlich zum „Tag der Menschenrechte“ (honi soit qui mal y pense)
bis zum nächsten Lockdown und Alkoholausschankverbot
ab 16:00 h bis mindestens 21:00 h
starten wir unseren Außer-Haus-Verkauf. Wir wollen nämlich auch an die Umsatztöpfe, jawoll!
Noch ist nicht alles vorhanden, was wir anbieten wollen, aber wir arbeiten hart daran und das Meiste ist bereits im Zulauf.
Schaut gerne vorbei, wenn es Euch interessiert, bedenkt aber, dass Ihr von unserem Verkaufsstand vorne an der Schumannstrasse 50m Distanz halten müsst, wobei die Bahnschranken eine natürliche Grenze sind …
Falls wir uns nicht mehr sehen, besinnliche und ruhige Weihnachten … im nächsten Jahr soll ja vieles besser werden, also kneifen wir einfach nochmal das Popöchen zusammen.
Wir müssen mal wieder etwas posten, damit wir nicht in Vergessenheit geraten in diesen denkwürdigen Zeiten …
Es hat sich ein bißchen was getan bei. Um unseren Gäst:Innen eine möglichst coronafreie Umgebung zu bieten, haben wir eine Menge investiert – neben den Luftreinigern im Innenraum — und unseren Biergarten so richtig verwandelt.
Einige Bilder werden wir anhängen, um ein wenig den Verlauf dieser Umbauarbeiten zu dokumentieren.
Es begann mit einem Kran … und jetzt haben wir ein Gartenhäuschen, wo liebe Gäste nach Reservierung – im Moment bis zu fünft – von den anderen Gästen abgeschieden feiern können,. Auch mit Fussball … wenn wir denn die Mausefalle aufmachen dürften …
Des weiteren haben wir den Biergarten nunmehr regen- und schneesicher fast komplett überdacht … natürlich auch mit TV und Heizstrahlern (ok, ein paar sind noch im Zulauf und der Elektriker muss auch noch mal ran).
Wenn wir also irgendwann mal wieder aufhaben dürfen, wird es, so glauben wir, wirklich schön und auch sicher …
Liebe GästInnen, liebe MusikerInnen,
wir haben es grad alle schwer. Ein Virus tanzt uns auf der Nase und in der Nase und im Rachenraum herum … Dieser kleine Dreckskerl macht uns allen das Leben in vielfältiger Weise schwer.
Dies hat viele Konsequenzen und Folgerungen. Wir möchten uns auf die Konsequenzen für die Mausefalle beschränken. Alles andere wurde bereits gesagt oder wird gesagt werden.
Eine Konsequenz ist beispielsweise, dass wir als Gastronomie — und auch Konzertbühnchen – strikteren Hygieneauflagen unterliegen als jemals zuvor. Exemplarisch möchten wir aus den für uns gültigen Regelungen zitieren:
Beim Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Bars, Imbissen, (Eis)-Cafés, öffentlich zugänglichen Mensen und Kantinen, Speisewagen und Bistros im Personenverkehr sowie ähnlichen gastronomischen Einrichtungen sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Am selben Tisch dürfen gemeinsam nur Personen sitzen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören.
Gastronomische Betriebe nach Absatz 1 und 2 dürfen abgetrennte und gut zu durchlüftende Räumlichkeiten für nach dieser Verordnung zulässige Veranstaltungen und Versammungen unter den dafür geltenden Voraussetzungen zur Verfügung stellen.
Bei Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen dieser Verordnung fallen, mit bis zu 100 Teilnehmern sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, und gegebenenfalls zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Absatz 3) sicherzustellen. Außer im Freien ist zudem die einfache Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sicherzustellen. Wenn die Teilnehmer während der Veranstaltung oder Versammlung auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden. In geschlossenen Räumen ist außerhalb des Sitzplatzes eine Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von § 2 zu tragen.
Aus der zwingenden Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO möchten wir nur zwei Punkte zitieren:
Und schließlich § 8 Abs. 1 und 3 CoronaSchVO:
Wir haben das mal alles gecheckt und durchdacht. Verbunden mit den Lärmschutzvorschriften und dem Bedürfnis mancher weniger Nachbarn, bereits um 20:00 h Totenstille genießen zu wollen, können wir auf dieser Grundlage keine Konzerte durchführen; die Durchlüftung der Gasträume wäre dann nicht möglich, neben all den anderen Implikationen, die eine Konzertdurchführung bedeuten würde.
Wir werden daher alle Konzerte, die bei uns ab September gebucht waren, bis zum Ende der Herbstferien, mithin bis zum 23.10.2020, stornieren.
Natürlich bedauern wir dies, sehen aber keine andere Möglichkeit, um den zwingenden Hygieneanforderungen nachzufolgen und um die Gesundheit unserer Gäste nicht zu beeinträchtigen.
Natürlich werden wir die Situation beobachten und weitere Maßnahmen oder auch Lockerungen in Betracht ziehen.
Liebe Gästinnen, liebe Gäste, liebe Diverse, liebe Enya,
die Landesregierung hat verfügt, und so fügen wir uns denn, bis zur nächsten Schließung .… oder so …
Am Mittwoch, den 13.05.2020, macht die Mausefalle 33 1/3 wieder auf. Wir haben die Zeit der Schließung genutzt, um ein wenig Politur in die ehrenwerte Patina zu bekommen und auch das eine oder andere Neue zur Verschönerung unserer Außenflächen zu erwerben, ganz nach dem Motto: Was wir immer schon mal machen wollten, aber nicht zu wagen versuchten während der 365 Tage währenden Betriebszeit.
Wir hatten dabei Hilfe; nicht nur tatkräftige, sondern auch finanzielle.
Finanziell ist zum einen die sehr dankenswerte Soforthilfe von Bund und Landesregierung zu benennen, zum anderen haben manche unserer Gäste, veranlasst unter anderem durch Dorothee Wess, Spenden gesammelt, um uns über diese umsatzlose Zeit seit dem 16.03.2020 hinwegzuhelfen. Eine wunderbare Geste, die wir wirklich sehr zu schätzen wissen und für die wir überaus dankbar sind. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden wir diese Gäste jetzt nicht nennen, aber sie mögen versichert sein, dass wir unseren Dank zeigen werden.
Dann danken wir auch allen Mitarbeitern, Nachbarn, Freunden, die uns tatkräftig bei der Fertigstellung unserer Projekte geholfen haben. Der Quasi-Lockdown war für uns auch irgendwie eine tolle Zeit, weil wir manche Menschen besser kennenlernen und ihre Hingabe für unsere Gaststättenprojekt erleben durften.
Nun ja, wo viel Licht ist, ist auch Schatten. Der Schatten manifestiert sich in den aus unserer Sicht notwendigen Hygienevorschriften, die es uns nicht erlauben werden, die Mausefalle so zu betreiben, wie wir und unsere Gäste es früher gewöhnt waren.
Eine Vielzahl von Hygienevorschriften ist zu beachten. Wer möchte, kann diese unter der beigefügten PDF nachlesen. Wenn man sie nicht liest, kein Problem, wir haben sie gelesen, verinnerlicht und werden die Gäste darauf aufmerksam machen.
Aber den HSV gucken wir natürlich trotzdem … und die ganzen anderen Vereinsmannschaften und Unternehmen aus 1. und 2. Liga. Das geht ja dann schon am Samstag mit dem Revierderby los, und wir werden alle Bildgeräte, die wir haben, an den Start bringen, damit mit gebührendem Abstand jeder Interessierte sich die zuschauerlosen Bilder anschauen kann.
Summa summarum: Vielleicht reserviert Ihr besser demnächst, entweder über die Social-Media-Kanäle oder über Email … und wer Telefonnummern hat, kann natürlich auch diese anwählen.
Wir sehen uns!
2020–05-08_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_vom_8._mai_2020_0