Mit Wirkung von heute, Don­ner­stag, 18.11.2021, wer­den wir im Innen­raum nur noch Geimpfte und gene­sene Geimpfte (2G) beherber­gen. Auf den Außen- bzw. Bier­garten­flächen kön­nen sich auch neg­a­tiv auf COVID19 Getestete tum­meln, sofern der nach der Coro­na-Test-und-Quar­an­täne-Verord­nung NRW bescheinigte Anti­gen-Schnell­test höch­stens 6 (in Worten sechs!) Stun­den oder der von einem anerkan­nten Labor bescheinigte PCR-Test höch­stens 24 Stun­den zurück­liegt. Toi­let­tenbe­such ist dann aber lei­der nicht mehr möglich.